gesetzlicher Vogelschutz und Heckenschnitt im Februar

(Bildquelle: Wisniowy, commons.wikimedia.org/wiki/File:Kos_wisnia6522.jpg)

Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn es nicht für jede Sache eigens verfasste Gesetze, Reglementierungen und Paragraphen gäbe. Und tatsächlich gibt es auch das Bundesnaturschutzgesetz, welches in §39 einen klaren Bezug zum Thema Gehölzschnitt findet.

So definiert dieser Paragraph einen Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September, in welchem Gehölzschnitt nur mit einer schriftlichen Genehmigung der entsprechenden Behörde durchgeführt werden darf. Der Grund hierfür ist die gesetzlich vorgeschriebene Vogelschutzzeit, welche den heimischen Vögeln einen gewissen Schutz während ihrer Brut- und Aufzuchtstzeit zuspricht.

Einen gründlich recherchierten Artikel verfasste ich dazu bereits vor einem Jahr, von daher werde ich jetzt auf weitere Details verzichten, da diese hier nachzulesen sind:gesetzlicher Vogelschutz – Bis zum 1. März noch Hecken schneiden!

Wer auf der sicheren Seite sein möchte, führt große Rückschnitte an Bäumen, Sträuchern und Hecken möglichst zeitnah, noch in diesem Monat durch. Allerdings versteht es sich von selbst, auch jetzt bereits umsichtig vorzugehen. Denn besonders bei milden Witterungen sind etliche Singvögel bereits im Februar in Turtelstimmung und leisten sich eindrucksvolle Balztänze. Besonders in dichten Hecken ist die Möglichkeit demnach recht hoch, bereits nun auf gefiederte Bewohner zu treffen, die erste Vorkehrungen zum Nestbau treffen.

Natürlich hatte ich auch aktuell diese Thematik im Hinterkopf, doch lag es viel mehr daran, dass ich heute mit Zeit und Lust gesegnet war, um ein wenig Gartenarbeit zu verrichten. Und so folgte die zweite Amtshandlung des Jahres: der Rückschnitt der Thujenhecke

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Nachdem ich vor einigen Tagen das Chinaschilf zurückschnitt, war es heute an der Zeit, die längst überfällige Thujenhecke zu schneiden. Da der letzte Schnitt bereits zwei Jahre zurück lag, wuchsen mir die Pflanzen mittlerweile wörtlich über den Kopf. Wackelige Leitern jenseits der 4m-Marke meide ich für gewöhnlich, doch ging hierbei kein Weg dran vorbei und so schnitt ich die Hecke Ast für Ast per Ast- und Rosenschere herunter, eh ich den Feinschnitt mit der elektrischen Heckenschere fabrizierte. Einfacher gestaltete es sich bei der anliegenden, kleineren Hecke, welche lediglich nur eine Höhe von 2,40m erreichte. Aufgrund der noch feinen Verästelung ließ diese sich einfach und schnell mit der elektrischen Heckenschere auf eine handliche Höhe von knapp 2,20m bringen.

Bis auf kleine Wellen, welche ich noch nachkorrigieren muss, bin ich ansich recht zufrieden, schließlich ging ich einzig nach Augenmaß vor. Allerdings hätte ich mich vorher mit neuen Lederhandschuhen eindecken sollen, denn Thujenstacheln (ja, sie gibts wirklich) können sich sehr widerspenstig in der Haut festsetzen und extremes Brennen und Juckreiz hervorrufen. Allerdings lässt der wunderbar fruchtige Geruch dieser Pflanzen über jeglichen Juckreiz hinwegsehen.

3 Antworten zu “gesetzlicher Vogelschutz und Heckenschnitt im Februar

  1. Na, dann müssen sich die gefiederten Freunde in diesem Jahr wohl ein anderes Nistgehölz suchen, wenn bei Dir in der Hecke der Wetterschutz geköpft wurde …
    Ich tue mich mit solchen radikalen Maßnahmen meist recht schwer. Aber manchmal geht es ja leider nicht anders. Daher finde ich gemischte Hecken – Randbepflanzungen auch sinnvoller. Da werden dann ein ums andere Jahr nur einige Gehölze gekappt.
    VG Silke

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    • Ach das wäre kein großer Abbruch, dazu gibts reichlich Ausweichmöglichkeiten, wenn dem so wäre. Der Schnitt war nunmal unabdingbar und sicherlich alles andere als radikal, zumal lediglich die Spitzen gekappt wurden.
      B.

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      • Gerade die Spitzen sind für Vögel ja das blöde. Im Frühsommer finden sie dann genug Sträucher mit Laub. Nur für die frühen Brüter ist es meist schwierig. Und durch den fehlenden Schutz (die oberen Spitzen) kommt bei feuchter Witterung zu viel Regen ins Nest bzw. von oben sehen die Elstern das Nest und plündern es.
        Daher finde ich diese Regelung auch mal wieder typisch deutsch. Denn ich bin mit Dir einer Meinung, dass die Spitzen immer mal wieder gekappt werden müssen – sonst gibt es ja auch Ärger mit dem Nachbarn ;-) Nur macht es eben Sinn das von Fall zu Fall zu entscheiden. Mal hatte ich im Frühsommer einen Wachholder wegen einem darin befindlichen Nest nicht angefasst. Und im Folgejahr, als dort keines zu finden war, konnte ich ihn dafür mal wieder etwas mehr Form reinbringen. Denn was haben die Tierchen davon, wenn das Teil irgendwann so groß und unhandlich ist, dass es gefällt werden muss …

        Ich muss noch immer an den Spruch unserer Nachbarn denken: ‚Mir wächst kein Baum mehr in die Baumschutzsatzung‘ Damit ist der Natur dann auch gut geholfen. Da freuen sich wenn überhaupt nur die Baumschulen ;-)

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